Unter diesem Begriff (früher Lückenindikation) versteht man Anwendungsgebiete von geringfügigem Umfang bzw. geringer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, für die kein oder keine ausreichenden und praktikablen Bekämpfungsverfahren existieren oder für die die zugelassenen Pflanzenschutzmittel keine oder keine ausreichende Problemlösung gewährleisten. Die Ausweisung von Pflanzenschutzmitteln in diesen Anwendungsgebieten ist von öffentlichem Interesse.
Um die Existenz der ökologisch wirtschaftenden Landwirte und Gärtner zu sichern und einem illegalen PSM-Einsatz entgegen zu wirken, ist es das Ziel, Bekämpfungslücken schnellstmöglich zu schließen.
Das Julius Kühn-Institut ist bei Anträgen auf Ausweitung des Geltungsbereiches mit der Bewertung hinsichtlich des geringfügigen Umfanges und öffentlichen Interesses beauftragt.
In der gegenwärtigen Situation gibt es eine Vielzahl von Anwendungsgebieten im Ökologischen Landbau, für die keine Pflanzenschutzlösungen einschließlich Pflanzenschutzmittelanwendungen zur Verfügung stehen.
Mit dem Ziel, die Bekämpfungslücken im Ökologischen Landbau zu schließen, müssen folgende Aufgaben erfüllt werden:
- Fassung der Anwendungsgebiete und Hinweise zur Anwendung
Diese Aufgabe erfordert ein arbeitsteiliges Herangehen, einmal von Vertretern des Ökologischen Landbaues, die die Pflanzenschutzanwendungen in der Praxis auflisten, die über die im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis festgelegten hinausgehen. Das JKI muss Anwendungsgebiete optimal definieren, die den Prüfungsumfang und die Anwendungsbreite berücksichtigen. Außerdem müssen Landwirte und Gartenbauer ihre Erfahrungen zu den Anwendungen und zur Wirkung und Pflanzenverträglichkeit einbringen sowie Versuche zur Prüfung der Pflanzenschutzmittel ermöglichen. - Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf der Basis einer vorhandenen Zulassung für das entsprechende Pflanzenschutzmittel, von Kenntnissen zur Wirkung und Pflanzenverträglichkeit im entsprechenden Anwendungsgebiet und bei Erfordernis von Datenmaterial zum Rückstandsverhalten des Wirkstoffes. - Die Koordinierung der Antragstellung erfolgt durch das JKI. Als Antragsteller wird der Hersteller des Pflanzenschutzmittels favorisiert. Im Falle seines Einverständnisses zum Anwendungsgebiet nicht aber zur Antragstellung wird der Zulassungsantrag durch Dritte beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt.
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