Pflanzenschutz im Ökolandbau: Grundsätzliches
Die deutliche Ausweitung des Ökologischen Landbaus in Deutschland in den letzten Jahren hat weit reichende Konsequenzen für die pflanzliche Produktion. Eine besondere Position nimmt dabei zukünftig der Pflanzenschutz als ertragssichernde und qualitätsbestimmende Komponente ein.
Wichtigstes Grundprinzip ist die Vermeidung von Krankheiten und Schädlingen durch vorbeugende Maßnahmen. Diese sind insbesondere pflanzengerechte Standortwahl, Fruchtfolge, Sortenwahl, Bodenbearbeitung, organische Düngung und die Habitatgestaltung mit qualitativ hochwertigen Saumbiotopen wie z. B. Hecken und Feldrainen, die zur Nützlingsförderung beitragen. Hierbei zeigen sich Parallelen zum integrierten Pflanzenschutz, der in seinem Konzept ebenfalls die Nutzung natürlicher Regelmechanismen einschließt. Im Gegensatz dazu verzichtet der Ökologische Landbau fast vollständig auf die Anwendung synthetischer Pflanzenschutzmittel.
Strategien der verschiedenen Pflanzenschutzkonzepte
Integrierter Pflanzenschutz | Pflanzenschutz im Ökologischen Landbau |
Anwendung aller praktikablen Maßnahmen zur Schadensabwehr | Vorbeugende Maßnahmen und natürliche Regelmechanismen haben Vorrang gegenüber Abwehr und Bekämpfung |
Abwehrmaßnahmen nach Befallsermittlung | Verbot gentechnisch veränderter Organismen Verbot synthetischer Pflanzenschutzmittel |
Einbeziehung natürlicher Regelmechanismen und ökologischer Forderungen | Anwendung von Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmitteln nur auf naturstofflicher Basis |
- Der Pflanzenschutz im Ökologischen Landbau stellt einen systemorientierten Ansatz dar und fordert ein komplexes Vorgehen.
- Der Pflanzenschutz im Ökologischen Landbau sichert in besonderer Weise die Nachhaltigkeit und betont die ökologischen und sozialen Belange.
- Vorbeugende Maßnahmen und die Nutzung von Mechanismen der biologischen Selbstregulation haben Vorrang vor Abwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen.
- Die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen oder ihrer Produkte ist verboten.
- Die Anwendung synthetischer Pflanzenschutzmittel ist verboten. Für die Anwendung aller anderen Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel gilt:
- Es dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, deren Inhaltsstoffe pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs sind und in der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 der neuen EU-Öko-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 verzeichnet sind.
- Pflanzenschutzmittel sollen nur dann eingesetzt werden, wenn sie für die Kontrolle von Schadorganismen notwendig sind und keine andere biologische, physikalische oder pflanzenbauliche Alternative zur Verfügung steht.
- Neben Pflanzenschutzmitteln können auch die sogenannten Grundstoffe (basic substances) zum Nutzen des Pflanzenschutzes angewendet werden. Sie dienen als Grundlage für die Herstellung von "Zubereitungen" die im eigenen Betrieb angewendet werden dürfen. In der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (bvl.bund.de) geführten Liste, stehen solche Stoffe wie z. B. Sonnenblumenöl und Senfsaatpulver. Die Anwendung dieser Grundstoffe unterliegt nicht der Zulassungspflicht und kann zukünftig verstärkt erprobt und genutzt werden.
- Pflanzenstärkungsmittel pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs dürfen grundsätzlich eingesetzt werden, um die Abwehrkraft der Pflanzen gegen Schadorganismen zu erhöhen.
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